Kindertagesstätten
Kindertagesstätten
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das Angebot der Kindertagesstätten richtet sich an alle Kinder bis zur Einschulung.
Grundsätzlich werden die Kinder bis zum dritten Lebensjahr in der Krippe und Kinder über drei Jahren bis zur Einschulung im Kindergarten von qualifiziertem Fachpersonal betreut. Viele unserer Einrichtungen bieten beide Betreuungsformen an. Über das Regelangebot hinaus werden in Integrationsgruppen Kinder mit und ohne Beeinträchtigung gemeinsam betreut.
Die Kernzeit für die Vormittagsbetreuung ist von 8-12 Uhr und in der Ganztagsbetreuung von 8-16 Uhr. Die Einrichtungen bieten unterschiedliche Sonderdienste an. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt in den einzelnen Einrichtungen oder im KITA-PORTAL.
Betreuung der Kinder unter drei Jahren
Für Kinder bis zum dritten Lebensjahr stehen verschiedene Betreuungsangebote zur Verfügung:
- In Krippenhäusern = ausschließlich U3 Kinder
- In Kindertageseinrichtungen mit Krippengruppen = getrennte Gruppen von U3 und Ü3 Kindern
- In Kindertageseinrichtungen mit Krippen- und Familiengruppen = In Familiengruppen werden Kinder von 1-6 Jahren in variabler Gruppenstärke zusammen betreut.
Betreuung der Kinder über drei Jahren
Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung werden in Gruppen von bis zu 25 Kindern betreut. In einigen Einrichtungen werden ausschließlich Kinder ab drei Jahren betreut.
KITA-PORTAL
Die Vormerkung für Plätze in Krippen und Kindergärten erfolgt seit September 2018 über das Kita-Portal. Im Ausnahmefall kann die Anmeldung auch direkt in der Kindertagesstätte oder beim Fachdienst 44 - Kindertagesbetreuung, Am Französischen Garten 3, 29221 Celle, erfolgen.
Die einzelnen Einrichtungen unterscheiden sich u.a.
- im Konzept,
- im Alter der zu betreuenden Kinder,
- in der Öffnungszeit und
- in der Betreuungszeit.
Nähere Einzelheiten zu den jeweiligen Einrichtungen haben wir für Sie im KITA-PORTAL zusammengestellt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Elternbeiträge orientieren sich an der Entgeltordnung für die Kindertagesstätten. Sie können hinsichtlich der Mittagsverpflegung und evtl. gesondert erhobener Vereinsbeiträge variieren.
Die Übernahme der Elternbeiträge nach § 90 SBG VIII, kann seit 01.01.2019 beim Jugendamt, Landkreis Celle, Trift 26, 29221 Celle, beantragt werden.
Rechtsgrundlage
- Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für die Kindertagesstätten der Stadt Celle