Kindertagesbetreuung
Kindertagesbetreuung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind:
- Krippe (unter 3 Jahre)
- Kindergaren (über 3 Jahre)
- Hortbetreuung (Betreuung für Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr nach dem Ganztag + Freitag + Ferien)
-
Kindertagespflege (Beratung zu Kindertagespflegeplätzen, Träger ist der Landkreis Celle)
Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für die kommunalen Kindertageseinrichtungen liegt bei der Stadt, für die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft beim jeweiligen Träger.
Eine Übersicht aller Kindertageseinrichtungen in Celle finden Sie hier.
Welche Gebühren fallen an?
Die Elternbeiträge orientieren sich an der Entgeltordnung für Kindertagesstätten. Sie können hinsichtlich der Mittagsverpflegung und evtl. gesondert erhobener Vereinsbeiträge variieren.
Die Übernahme der Elternbeiträge nach § 90 SBG VIII, kann seit 01.01.2019 beim Jugendamt, Landkreis Celle, Trift 26, 29221 Celle, beantragt werden.