Hundesteuer, Festsetzung
Hundesteuer, Festsetzung
Textblöcke ein-/ausklappenDie Hundesteuer wird durch die kommunale Satzung festgesetzt.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Kommunale Satzung
- Hundesteuersatzung der Stadt Celle
- Verordnung der Stadt Celle über das Halten und Mitführen von Hunden in der Öffentlichkeit i.d.F. der Änderungsverordnung vom 22.09.2005
- Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle vom 15.11.1984 in der Fassung der 22. Änderungsverordnung vom 26.03.2020
Dokumente
Anträge / Formulare
Bemerkungen
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport