Hundehaltung, Abmeldung


Für die Abmeldung des Hundes ist ein Bürgerkonto notwendig. Nach dem Einloggen können Sie das Formular öffnen.

Leistungsbeschreibung


Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • ausgefülltes Abmeldeformular

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Kontakt

  • Bürgerbüro, Wahlen und Elterngeld

Kontaktpersonen


  • Frau Rembold