Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Hier können Sie eine Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) von der Stadtkasse Celle beantragen. Mit dieser können Sie die Unbedenklichkeit hinsichtlich Ihrer steuerlichen Angelegenheiten sowie Ihres Zahlungsverhaltens nachweisen. Sie benötigen diese evtl. für den Kauf einer Immobilie, bei der Kreditvergabe, bei einer Gewerbeanmeldung, bei einem Bauvorhaben oder einem neuen Firmennamen.
Verfahrensablauf
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt über den Button unter Links und Onlinedienste (Kasten rechts) anfordern. Geben Sie hier bitte alle geforderten Daten ein. Nun können Sie diese elektronisch an uns übermitteln und auch direkt die Bezahlung vornehmen. Die Daten werden TLS-verschlüsselt übertragen und der bearbeitenden Person elektonisch zur Verfügung gestellt. Im Anschluss an den Klick auf "Einreichen" werden Sie aufgefordert die Dienstleistung online zu bezahlen.
Alternativ können Sie sich das Dokument auch ausdrucken lassen und unterschrieben per Mail an stadtkasse@celle.de senden. Oder Sie senden uns die Unterlagen auf dem Postweg an folgende Adresse:
Stadt Celle, Stadtkasse, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle.
Sie erhalten dann Ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung zusammen mit dem Kostenbescheid für die Erteilung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gesamtkosten betragen gem. der aktuell geltenden Verwaltungskostensatzung 12,70 € (11,75 € für das Ausstellen der Bescheinigung, 0,95 € Auslagen/Porto für die Zusendung der Bescheinigung).
Bearbeitungsdauer
In der Regel wird der Vorgang innerhalb einer Woche bearbeitet.