Denkmalschutz und Denkmalpflege
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Als Untere Denkmalschutzbehörde ist die Stadt Celle insbesondere für den Vollzug des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zuständig. Hiernach sind Kulturdenkmale zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und sie im Rahmen des Zumutbaren der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Für alle denkmalrelevanten Maßnahmen ist vor Baubeginn eine denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen. Die Prüfung der Anträge und Erteilung der Genehmigung liegt im Zuständigkeitsbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Die Beratung ist sowohl in der Bauaufsicht als auch in der Denkmalpflege ein wichtiger Bestandteil des Aufgabenbereiches. Baurechtliche und denkmalfachliche Fragen können im Vorfeld erörtert werden.
Dokumente
Amt/Fachbereich
63.2 - technische Bauordnung
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