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Sondernutzung Plakatierung


Leistungsbeschreibung

Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Die Stadt Celle erteilt Sondernutzungserlaubnisse auf Antrag zeitlich befristet und im Einzelfall. Beworben werden können Veranstaltungen, die im Gebiet der Stadt Celle oder des Landkreises Celle stattfinden.

Als Plakatformate sind DIN A 1 (594x841 mm²), A 2 (420x594 mm²) oder A 3 (297x420 mm²) möglich. Maximal können 60/120 Plakate als Einzelaufhängung bzw. im Sandwichverfahren beantragt werden.

 

Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Celle und ist je nach Anzahl und Dauer der Hängung unterschiedlich.

Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.