Winterdienst


Leistungsbeschreibung


Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

Welche Bereiche werden von der Stadt Celle geräumt und gestreut?

Hierbei besteht folgende Prioritätenliste:
  • Stufe I.
    • Fahrbahnen der Hauptverkehrstraßen
    • Durchgangsstraßen
    • Zufahrten zu Krankenhäusern, Feuerwehren und Schulen
    • Radwege an Hauptverkehrsstraße
    • Fußgängerüberwege
  • Stufe II
    • Zubringer- und Ausfallstraßen
  • Stufe III:
    • Nebenstraßen/Wohngebiete
Stufe I und II haben Vorrang und werden notfalls mehrmals täglich angefahren. Bei Stufe III wird der Winterdienst erst durchgeführt, wenn hier ein Befahren der Straßen auch bei einem langsamen Fahrtempo nicht mehr möglich ist.
 

Für welche Bereiche bin ich als Anlieger bzw. Eigentümer zuständig?

Räumen und streuen Sie auf den Gehwegen bzw. auf den kombinierten Geh- und Radwegen bis zu einer max. Breite von 1,30 m. Die Verpflichtung gilt auch dann, wenn vor Ihrem Grundstück eine Bushaltestelle oder ein Fußgängerüberweg vorhanden ist.

Auf Straßen ohne Gehweg räumen und streuen Sie zwischen dem eigenen Grundstück und der Fahrbahn einen 1,30 m breiten Streifen. Wenn dieser Raum nicht vorhanden ist, dann ist ein 1,30 m breiter Streifen am Fahrbahnrand zu bilden.

Wann muss ich den Winterdienst durchführen?

Der Winterdienst wird unverzüglich nach dem Schneefall durchgeführt. Die Verpflichtung besteht werktags bis 7 Uhr und wenn erforderlich
zwischendurch bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr und wenn erforderlich zwischendurch bis 20 Uhr.

 

Wohin mit dem zu räumenden Schnee?

Schnee und Eis dürfen nur so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn und auf dem Geh- und Radweg nicht behindert oder gefährdet wird.

Der Schnee ist auf dem eigenen Grundstück zu lagern, wenn die verbleibende Breite des Gehweges 1,30 m unterschreitet

 

Kann jemand anderes für mich den Winterdienst übernehmen?

Natürlich kann der Winterdienst übertragen werden. Sie können die Verpflichtung zum Winterdienst als Grundstückseigentümer z. B. im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Sie sind jedoch weiterhin zur Kontrolle verpflichtet. Jeder Räum- und Streupflichtige kann außerdem eine Privatfirma beauftragen

 

Womit soll ich streuen?

Bei Glätte ist mit abstumpfenden Streustoffen (Splitt, Sand) zu streuen, damit ein sicherer Weg vorhanden ist. Unzulässig ist der Einsatz von groben Stoffen (z. B. Schotter), Salz, Salz-Sand-Gemischen oder chemischen Auftaustoffen.

Auf Gehwegtreppen und -rampen, sowie in den Straßen der Reinigungsklasse I ist die Verwendung von Salz im erforderlichen Umfang erlaubt.

 
Gibt es Ausnahmen beim Streumittel ?

Der Oberbürgermeister oder ein von ihm bestimmter Vertreter kann in besonders gefährlichen Situationen für den Fußgänger- und Radverkehr für das Stadtgebiet oder für bestimmte Teile des Stadtgebietes befristete Ausnahmen zulassen. Die Information erfolgt auf der Homepage der Stadt Celle bzw. über die örtliche Presse.

 

Was passiert wenn ich meiner Winterdienstpflicht nicht nachkomme?

Kommt es zu Personenschäden, können ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Regressansprüche der Versicherung folgen. Ihnen droht auch eine Geldbuße bis zu 5000 Euro.
 

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt.  Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage


  • § 52 Nds. Straßengesetz