Leistungsbeschreibung


Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

Welche Bereiche werden von der Stadt Celle geräumt und gestreut?

Hierbei besteht folgende Prioritätenliste:
  • Stufe I.
    • Fahrbahnen der Hauptverkehrstraßen
    • Durchgangsstraßen
    • Zufahrten zu Krankenhäusern, Feuerwehren und Schulen
    • Radwege an Hauptverkehrsstraße
    • Fußgängerüberwege
  • Stufe II
    • Zubringer- und Ausfallstraßen
  • Stufe III:
    • Nebenstraßen/Wohngebiete
Stufe I und II haben Vorrang und werden notfalls mehrmals täglich angefahren. Bei Stufe III wird der Winterdienst erst durchgeführt, wenn hier ein Befahren der Straßen auch bei einem langsamen Fahrtempo nicht mehr möglich ist.

Für welche Bereiche bin ich als Anlieger bzw. Eigentümer zuständig?

Räumen und streuen Sie auf den Gehwegen bzw. auf den kombinierten Geh- und Radwegen bis zu einer max. Breite von 2 m. Die Verpflichtung gilt auch dann, wenn vor Ihrem Grundstück eine Bushaltestelle oder ein Fußgängerüberweg vorhanden ist.

Auf Straßen ohne Gehweg räumen und streuen Sie zwischen dem eigenen Grundstück und der Fahrbahn einen 1 m breiten Streifen. Wenn dieser Raum nicht vorhanden ist, dann ist ein 1 m breiter Streifen am Fahrbahnrand zu bilden.
 

Wann muss ich den Winterdienst durchführen?

Der Winterdienst wird unverzüglich nach dem Schneefall durchgeführt. Die Verpflichtung besteht werktags bis 7 Uhr und wenn erforderlich
zwischendurch bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr und wenn erforderlich zwischendurch bis 20 Uhr.

Wohin mit dem zu räumenden Schnee?

Auf das eigene Grundstück oder an den Rand der Gehwege bzw. Fahrbahnen. Bitte schieben Sie den Schnee nicht auf die Straße, zum Nachbarn oder in den Rinnstein, auf Abläufe bzw. vor Ein- und Ausfahrten.

Kann jemand anderes für mich den Winterdienst übernehmen?

Natürlich kann der Winterdienst übertragen werden. Sie können die Verpflichtung zum Winterdienst als Grundstückseigentümer z. B. im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Sie sind jedoch weiterhin zur Kontrolle verpflichtet. Jeder Räum- und Streupflichtige kann außerdem eine Privatfirma beauftragen.

Womit soll ich streuen?

Für den Winterdienst nehmen Sie abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat. Bitte benutzen Sie Salz, der Umwelt zuliebe, nachrangig und mit dem Vorsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.

Was passiert wenn ich meiner Winterdienstpflicht nicht nachkomme?

Kommt es zu Personenschäden, können ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Regressansprüche der Versicherung folgen. Ihnen droht auch eine Geldbuße bis zu 5000 Euro.
 

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt.  Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage


  • § 52 Nds. Straßengesetz
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/-in Herr Kluge