Winterdienst
Leistungsbeschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Welche Bereiche werden von der Stadt Celle geräumt und gestreut?
- Stufe I.
- Fahrbahnen der Hauptverkehrstraßen
- Durchgangsstraßen
- Zufahrten zu Krankenhäusern, Feuerwehren und Schulen
- Radwege an Hauptverkehrsstraße
- Fußgängerüberwege
- Stufe II
- Zubringer- und Ausfallstraßen
- Stufe III:
- Nebenstraßen/Wohngebiete
Für welche Bereiche bin ich als Anlieger bzw. Eigentümer zuständig?
Auf Straßen ohne Gehweg räumen und streuen Sie zwischen dem eigenen Grundstück und der Fahrbahn einen 1 m breiten Streifen. Wenn dieser Raum nicht vorhanden ist, dann ist ein 1 m breiter Streifen am Fahrbahnrand zu bilden.
Wann muss ich den Winterdienst durchführen?
Der Winterdienst wird unverzüglich nach dem Schneefall durchgeführt. Die Verpflichtung besteht werktags bis 7 Uhr und wenn erforderlichzwischendurch bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr und wenn erforderlich zwischendurch bis 20 Uhr.
Wohin mit dem zu räumenden Schnee?
Kann jemand anderes für mich den Winterdienst übernehmen?
Womit soll ich streuen?
Was passiert wenn ich meiner Winterdienstpflicht nicht nachkomme?
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt. Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
- § 52 Nds. Straßengesetz
Dokumente
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Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Übertragung von Reinigungs-, Schneeräumungs- und Streuaufgaben für Grundstücke
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Satzung über die Übertragung der Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Celle
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Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle