Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
Bearbeitungsdauer
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr