Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen


Leistungsbeschreibung


Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände
  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
  • Informationsstände
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln
  • Tische/Stühle
  • Fahrradständer

Welche Unterlagen werden benötigt?


In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Celle und ist je nach Art der Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche unterschiedlich.

Welche Fristen muss ich beachten?


Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?


  • Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
  • Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

Kontakt

  • Straßenverkehr

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Herr Emer