Lagerfeuer / Grillfeuer / Wärmefeuer, Anmeldung


Leistungsbeschreibung


Hinweise zum Betrieb von Feuerschalen

Die Verwendung handelsüblicher Feuerschalen und Feuerkörbe, die einen Durchmesser von einem Meter und eine maximale Höhe von ca. 80 cm nicht überschreiten, ist im Zuge des Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im eigenen Garten nicht genehmigungspflichtig. Hierbei wird sich darauf berufen, dass solche Feuer zum Zweck der Gemütlichkeit oder als Wärmefeuer angelegt werden.

Die Stadt Celle weist jedoch darauf hin, dass dies mit einigen Bedingungen und Sicherheitsbestimmungen verknüpft ist, die in jedem Fall eingehalten werden müssen. Hierbei spielen sowohl das Brennstoffmaterial als auch die Wetterlage und eine allgemeine Rücksichtnahme eine wichtige Rolle.

Generell sollte die Nutzung von Feuerschalen nur im Freien mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand zu Wohngebäuden der Nachbarschaft und brennbaren Gegenständen, Gewächsen sowie brandempfindlicher Gebäude erfolgen. Dabei sollte auf einen guten Stand der Schalen auf einem feuerfesten Untergrund geachtet werden. Weiterhin ist im Falle eines Mietverhältnisses der Vermieter oder die Vermieterin um Erlaubnis zu fragen.

Aus Sicherheitsgründen muss auch die aktuelle Wetterlage vor Entzündung des Feuers beobachtet werden. Sowohl starker Wind, welcher den Funkenflug verstärkt, als auch ausgeprägte Trockenheit erhöhen das Gefährdungspotenzial. Kommt es im Sommer bei langanhaltender Trockenheit zur Ausrufung einer Waldbrandgefahr von mindestens Stufe II, sind Feuer jeglicher Art verboten, da die Brandgefahr zu hoch ist. Dies betrifft auch Feuerschalen. Hinweise zu den Waldbrandstufen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de.

Um eine erhebliche Rauchentwicklung und Luftverschmutzung zu vermeiden, sollten als Brennmaterial nur dafür vorgesehene Brennstoffe, wie naturbelassenes Holz (§ 3 Abs. 1 Nr.4 der 1. BImSchV) oder Holzbriketts (§ 3 Abs. 1 Nr. 5a der 1. BImSchV) verwendet werden. Das Verbrennen jeglicher Abfälle sowie von Pflanzenresten und Sträuchern ist hierbei strengstens untersagt.

Zum Entzünden der Feuerschale sollten ebenfalls nur Grill- und Kohleanzünder oder Holzspäne verwendet werden. In keinem Fall sollte zu brennbaren Flüssigkeiten, wie z. B. Benzin, gegriffen werden, da dies zu Explosionen und in Folge dessen zu schweren Verbrennungen führen kann. Das Feuer und die Rauchentwicklung müssen durchgängig beaufsichtigt sowie ausreichend Löschmittel, wie z. B. Wasser oder Sand, in unmittelbarer Nähe bereitgestellt werden. Nach der Verwendung der Feuerschale gilt es, das Feuer vollständig zu löschen.

Der Betrieb einer Feuerschale kann bei der Stadt Celle angezeigt werden. Eine entsprechende Meldung ergeht dann auch bei der Feuerwehr zur Information. Die Anzeige einer Feuerschale stellt keine Genehmigung dar!

Kontakt

  • Ordnung und Gewerbe

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Frau Dudkin
  • Sachbearbeiter/-in Frau Rodewald

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