Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)


Leistungsbeschreibung


Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

An wen muss ich mich wenden?


An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Hinweise / Besonderheiten


 

  1. Das Osterfeuer darf eine Grundfläche von 10 x 10 m = 100 qm nicht überschreiten.
  2. Als Mindestabstand sind 100 m zu Gebäuden, Wäldern, Heiden, Hecken, Zeltplätzen, Erholungseinrichtungen und 300 m zu Krankenanstalten einzuhalten.
  3. Das Feuer muss entsprechend seiner Größe durch mehrere voll einsatzfähige Personen, die mindestens mit behelfsmäßigen Löschmitteln (Spaten, Schaufel, Wassereimer) ausgestattet sind, jederzeit unter Kontrolle gehalten werden.
  4. Der Veranstalter hat sich vor Abbrennen des Feuers davon zu überzeugen, dass sowohl unterhalb der Brennstelle wie auch oberhalb keinerlei Ver-/Entsorgungsleitungen oder technische Leitungen verlaufen.
  5. Der Veranstalter stellt die Stadt Celle von Ansprüchen Dritter frei, die durch die Erteilung dieser Erlaubnis entstehen könnten.
  6. Es dürfen nur Trockenhölzer, Äste und Zweige verbrannt werden; nicht gestattet ist das Abbrennen u. a. von Küchen- und Hausabfällen, Autoreifen, Kunststoffen, Sperrmüll, behandeltes Holz etc.Als Hilfsmittel für das Anzünden kommt trockenes Stroh in Betracht, Brandbeschleuniger sind unzulässig.Abfälle, die beim Aufschichten bzw. beim Abladen entdeckt werden, sind herauszuholen und ordnungsgemäß über die Müllumladestation in Celle - Altencelle zu entsorgen.
  7. Die Anfuhr von zulässigem Brennmaterial ist lediglich am Donnerstag und Samstag vor Ostern gestattet. Das Abladen und Aufschichten des Materials ist vom Veranstalter zu überwachen.
  8. Aus Gründen des Tierschutzes sind die „Brennhaufen“ vor dem Entzünden des Feuers nochmals abzuklopfen, um evtl. noch vorhandene Tiere zu vertreiben.
  9. Nach dem Abbrennen des Brauchtumsfeuers ist die Brandstelle mit Wasser oder Sand abzulöschen, sämtliche Reste sind unterzugraben oder ordnungsgemäß innerhalb einer Woche zu entsorgen.
  10. Für die Dauer der Veranstaltung ist seitens des Veranstalters ein Verantwortlicher zu benennen und Name / Telefonnummer bis spätestens drei Tage vor Durchführung der Veranstaltung dem PK Celle mitzuteilen.

Kontakt

  • Allgemeine Ordnung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Frau Dudkin
  • Sachbearbeiter/-in Frau Rodewald