Versteigerergewerbe, Erlaubnis beantragen
Versteigerergewerbe, Erlaubnis beantragen
Verfahrensablauf
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch dringend, den Antrag schriftlich zu stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Nr. 40 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung