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Anforderung Kontoauszug


Leistungsbeschreibung

Mit einem Kontoauszug von uns können Sie oder z.B. auch Ihr Steuerberater sich einen Überblick über alle offenen und beglichenen Forderungen verschaffen. Sie bekommen eine Übersicht über die jeweiligen Fälligkeiten und das Buchungsdatum.

Sie können den Kontoauszug direkt über den Button unter Links und Onlinedienste (Kasten rechts) anfordern. Geben Sie hier bitte alle geforderten Daten ein. Nun können Sie diese elektronisch an uns übermitteln. Die Daten werden TLS-verschlüsselt übertragen und der bearbeitenden Person elektonisch zur Verfügung gestellt.

Alternativ können Sie sich das Dokument auch ausdrucken lassen und unterschrieben per Mail an stadtkasse@celle.de senden. Oder Sie senden uns die Unterlagen auf dem Postweg an folgende Adresse:

Stadt Celle, Stadtkasse, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle.

Sie erhalten Ihren Kontoauszug zusammen mit dem Kostenbescheid für die Erteilung. 

Sollten nicht Sie selbst, sondern eine bevollmächtigte Person (z. B. Ihr Steuerberater) den Kontoauszug anfordern, benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen.

Nach § 1 der Verwaltungskostensatzung der Stadt Celle vom 17.07.2014 – in der z.Zt. gültigen Fassung –  sind für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten, dazu gehört u.a. auch die Erteilung von Kontoauszügen, Kosten zu erheben.

Die für die Erteilung von Kontoauszügen zu entrichtenden Kosten ergeben sich aus dem Kostentarif (Bestandteil der Verwaltungskostensatzung).

Nach § 2 der Verwaltungskostensatzung i.V.m. Nr. 6.4 des Kostentarifs ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 5,00 € für einen Kontoauszug zzgl. Porto (abhängig vom Umfang des Kontoauszugs)

          

Nach Eingang Ihres Antrages bekommen Sie in der Regel innerhalb einer Woche Ihre Unterlagen zugesandt. Der Versand erfolgt ausschließlich per Post.