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Antrag auf Genehmigung eines Haltverbotes


Leistungsbeschreibung

Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist z.B. der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem ein Halte- oder Parkverbot gilt oder das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Celle erteilt nach Antragstellung eine Erlaubnis, Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) aufzustellen. Die Halteverbotsschilder können bei Fachfirmen (Verkehrstechnik) und Speditionen ausgeliehen werden.
An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen.

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Zuname
  • neue und alte Adresse
  • Telefon- und Fax-Nummer
  • Zweck der Halteverbotszone
  • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
  • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
  • Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
  • ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll

Es fallen Gebühren für die Anordnung und den Verleih der Halteverbotsschilder an.

Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.

Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.  Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Damit das Haltverbot wirksam wird, müssen die Schilder 3 Tage vorher aufgestellt werden. Entsprechend sollten Sie Ihren Antrag zeitlich planen.