Antrag auf Genehmigung eines Haltverbotes


Leistungsbeschreibung


Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist z.B. der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem ein Halte- oder Parkverbot gilt oder das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Celle erteilt nach Antragstellung eine Erlaubnis, Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) aufzustellen. Die Halteverbotsschilder können bei Fachfirmen (Verkehrstechnik) und Speditionen ausgeliehen werden.
An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Zuname
  • neue und alte Adresse
  • Telefon- und Fax-Nummer
  • Zweck der Halteverbotszone
  • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
  • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
  • Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
  • ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren für die Anordnung und den Verleih der Halteverbotsschilder an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.

Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.  Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Damit das Haltverbot wirksam wird, müssen die Schilder 3 Tage vorher aufgestellt werden. Entsprechend sollten Sie Ihren Antrag zeitlich planen.

Was sollte ich noch wissen?


Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden, sollte der Antrag persönlich gestellt werden.

Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

Bemerkungen


Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

Kontakt

  • Straßenverkehr

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Herr Emer