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Leistungsbeschreibung

Rentenberatung in Versicherungsämtern

Die Versicherungsämter haben die Aufgabe, eng mit den Sozialversicherungsträgern zusammenzuarbeiten.

Sie nehmen Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegen und leiten diese unverzüglich, inklusiv eventuell erforderlicher Unterlagen, an den Versicherungsträger weiter. Wenn der Versicherungsträger es verlangt, haben die Mitarbeiter der Versicherungsämter Sachverhalte aufzuklären und gegebenenfalls Beweismittel zur Belegung der Sachverhalte beizufügen. Alle diese Aufgaben sind im § 93 SGB IV- Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - gesetzlich verankert und wurden grundsätzlich von den Landesregierungen auch auf die Gemeindebehörden übertragen. Dies ist durch eine Rechtsordnung geregelt.

 

Sie können sich in Rentenangelegenheiten auch direkt an die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Celle wenden. Die Auskunfts- und Beratungsstelle steht allen in der Deutschen Rentenversicherung versicherten Personen offen.

Beratungszentrum Celle

Ansprechpartner:

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, Beratungsstelle Celle

Sägemühlenstraße 5

Telefon 05141 9485-0

Telefax 05141 9485-24

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung