Obdachlosenhilfe


Leistungsbeschreibung


Obdachlosenhilfe

Die Stadt Celle hat die kommunale Pflichtaufgabe, gegen Obdachlosigkeit vorzugehen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegenzuwirken.

Obdachlosigkeit

Obdachlos im Sinne der Satzung über die Benutzung und die Gebühren der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Celle ist,

  • wer unfreiwillig ohne Unterkunft ist,
  • wem der Verlust seiner Unterkunft unmittelbar droht,
  • wessen Unterkunft nach objektiven Anforderungen derart unzureichend ist, dass sie keinen Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet oder die Benutzung der Unterkunft mit gesundheitlichen Gefahren verbunden ist und wer nicht in der Lage ist, für sich und seine Familienangehörigen, mit denen er/sie gewöhnlich zusammenlebt, aus eigenen Kräften eine Unterkunft zu beschaffen.

Hilfe bei drohender Obdachlosigkeit

Wenn der Verlust der Wohnung durch eine Räumungssituation oder eine Kündigung droht, bietet die Stadt Celle Hilfen an, um dem entgegenzuwirken, z.B. Beratungen zur Sicherung des Einkommens, des Schuldenabbaus oder der Suche einer anderen Wohnung.

Hilfe bei eingetretener Obdachlosigkeit

Die Stadt Celle unterhält zur Beseitigung einer bereits eingetretenen Obdachlosigkeit Obdachlosenunterkünfte. Die Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft ist nur als vorübergehende Notlösung gedacht. Nach ständiger Rechtsprechung muss die Notunterkunft daher lediglich den Mindestanforderungen einer menschenwürdigen Unterbringung entsprechen. Einschränkungen in den Wohnansprüchen müssen daher in diesem Rahmen hingenommen werden.

Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft besteht nicht.

Die Unterbringung erfolgt durch Einweisungsverfügung. Es handelt sich nicht um ein Mietverhältnis.

Für eine Unterbringung am selben Tag ist aus organisatorischen Gründen eine Vorsprache bis 12.00 Uhr erforderlich.

Kosten

Für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte sind entsprechend der Satzung über die Benutzung und die Gebühren der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Celle Benutzungsgebühren zu zahlen, die von der Größe der Unterkunft abhängen.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Zur Hilfe werden – soweit vorhanden – folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass), ggf. Aufenthaltserlaubnis
  • Einkommensunterlagen (Lohn-/ Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld oder die Beantragung, Bescheid über Sozialhilfe oder die Beantragung, Unterhaltsvereinbarungen)
  • Nachweise über Schulden/Pfändungen/Kreditverträge
  • Geeignete Unterlagen, aus denen die drohende oder eingetretene Obdachlosigkeit ersichtlich wird (z.B. Räumungsurteil, Kündigung, o. Ä.)

Sozialer Stadtplan

Neben der Obdachlosenhilfe der Stadt Celle gibt es zur Unterstützung obdachloser Menschen weitere Anlaufstellen und Institutionen im Stadtgebiet. Diese können Sie dem sozialen Stadtplan Celle entnehmen:

 

Sollten Sie außerhalb unserer Erreichbarkeit in eine extreme Notlage geraten oder Hinweise auf derartige Fälle haben, so wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer  05141/27 70 an die Hauptwache der Polizeiinspektion Celle.

Kontakt

  • Soziales

Kontaktpersonen


  • Herr Ristel