Befreiung von der Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
Befreiung von der Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenWenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht zur Abwassereinleitung befreien lassen.
Leistungsbeschreibung
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.
Verfahrensablauf
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen sie mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihr Antrag genehmigt.
- Sie erhalten eine Befreiung von der Genehmigungspflicht zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Celle
Voraussetzungen
Sie können sich von der Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in eine private Abwasseranlage befreien lassen, wenn Sie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch einen Vertrag mit dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage sicherstellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll.
- Antrag
- Vertragliche Regelungen zwischen dem Einleiter oder der Einleiterin des Abwassers und dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Amt/Fachbereich
FD 64 - Umweltschutz
Fachlich freigegeben durch
Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Fachlich freigegeben am
29.11.2023
Hinweise / Besonderheiten
Bitte beachten Sie:
Vollständige Information können Sie nur erhalten, wenn Sie je nach Verfahren den Wohnort, den Ort der Betriebsstätte oder des Bauvorhabens angeben.