Zulassung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen


Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlagen einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen müssen Sie beantragen.

Verfahrensablauf


  • Sie stellen einen Antrag auf Zulassung der Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage – vorzeitiger Beginn bei der für die Genehmigung zuständigen Stelle.
  • Dieseprüft Ihren Antrag und das berechtigte persönliche oder öffentliche Interesse an einem vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
  • Sie reichen gegebenenfalls angeforderte Unterlagen nach.
  • Sie verpflichten sich, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
  • Die zuständige Stelle genehmigt den vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
  • Sie erhalten einen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle sowie gegebenenfalls eine Gebührenrechnung.
  • Sie begleichen gegebenenfalls die Gebührenrechnung.
  • Sie können mit der vorzeitigen Einleitung des Abwassers in eine private Abwasseranlage beginnen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Celle

Voraussetzungen


Die Zulassung wird erteilt, wenn

  • bereits ein Genehmigungsantrag gestellt wurde,
  • mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann,
  • an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht,
  • und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Antrag auf vorzeitigen Beginn zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
  • gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse am vorzeitigen Beginn begründen

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge, den vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren und vom Bearbeitungsstand des Genehmigungsantrags ab.

Rechtsgrundlage


§§ 59 I i. V. m. § 58 IV i. V. m. 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Rechtsbehelf


Widerspruch

Amt/Fachbereich


FD 64 - Umweltschutz

Fachlich freigegeben durch


Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Fachlich freigegeben am


29.11.2023

Hinweise / Besonderheiten


Bitte beachten Sie:

Vollständige Information können Sie nur erhalten, wenn Sie je nach Verfahren den Wohnort, den Ort der Betriebsstätte oder des Bauvorhabens angeben.

Kontakt

  • Umweltschutz

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Frau Adam