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Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung, des Bauvorbescheides


Leistungsbeschreibung

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

Das Landesamt für Geoinformationen und Landesvermesseung Niedersachsen (LGLN) ist oftmals Zulieferer von notwendigen Bauvorlagen in einem baurechtlichen Genehmigungsverfahren. 

Online Bestellung eines Lageplans und andere Dienstleistungen unter Anträge | Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen 

63.2 - technische Bauordnung