Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung, des Bauvorbescheides
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung, des Bauvorbescheides
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Landesamt für Geoinformationen und Landesvermesseung Niedersachsen (LGLN) ist oftmals Zulieferer von notwendigen Bauvorlagen in einem baurechtlichen Genehmigungsverfahren.
Online Bestellung eines Lageplans und andere Dienstleistungen unter Anträge | Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
Amt/Fachbereich
63.2 - technische Bauordnung