Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung, des Bauvorbescheides


Leistungsbeschreibung


Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.