Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
Textblöcke ein-/ausklappen- Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
- schriftliche Anzeige notwendig
- muss mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme angezeigt werden
Leistungsbeschreibung
Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Zuständige Stelle
Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftliche Anzeige
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Amt/Fachbereich
FD 64 - Umweltschutz
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz