Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme


Leistungsbeschreibung


Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Verfahrensablauf


Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Zuständige Stelle


Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • schriftliche Anzeige

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: kostenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Rechtsbehelf


Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Amt/Fachbereich


FD 64 - Umweltschutz

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Fachlich freigegeben am


07.12.2020

Kontakt

  • Umweltschutz

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Herr Heckmann