Anlagen in oder an Gewässern


Leistungsbeschreibung


Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg.

Verfahrensablauf


Genehmigung von Anlagen an oberirdischen Gewässern können Sie formlos beantragen.

- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag

- Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag

Zuständige Stelle


Untere Wasserbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?


- Ggfs. Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer*in

- Ggfs. Einverständniserklärung des Wasser- und Bodenverbandes

  • Antrag auf Herstellung einer Anlage im oder am Gewässer gemäß § 57 NWG
  • Erläuterungsbericht mit Angaben über
    • Veranlassung bzw. Erfordernis der Maßnahme
    • Beschreibung der räumlichen Lage mit Angaben über Gemarkung, Flur, Flurstück sowie den Eigentümer der Flächen (Auszug aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte)
    • Angaben zum Bauobjekt (Material, Abmessungen, Bauausführung, Massenmanagement usw.)
    • Aussagen über Wasserstände (MW, HHW, MHW, MNW) und die Abflussverhältnisse (MQ, HHQ, MHQ, NNQ, MNQ) betroffener Gewässer
    • Kosten der Maßnahme
  • Übersichtsplan (Messtischblattausschnitt Maßstab 1:25.000 oder Auszug aus der Deutschen Grundkarte M 1:5.000) mit Angabe der Lage des Bauvorhabens und Kennzeichnung aller in der Nähe liegender Gewässer sowie angrenzender Schutzgebiete
  • Flurkartenausschnitt (M 1:1000, 1:1.500 oder 1:2.000)
  • Lageplan (i.d.R. M 1:500) mit Darstellung des Bauvorhabens
  • Längs- und Querschnitte (i.d.R. M 1:50) durch das Gewässer und aller im Bereich des Gewässers und des Ufers geplanten Anlagen, Anschüttungen, etc.
  • Detailzeichnungen
  • Hydraulische Berechnung
  • Ggfs. Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer*in
  • Ggfs. Einverständniserklärung des Wasser- und Bodenverbandes

Welche Gebühren fallen an?


Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Es entstehen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe der Errichtungskosten.

Amt/Fachbereich


FD 64 - Umweltschutz

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Fachlich freigegeben am


10.02.2022