Sanierungsrechtliche Genehmigung
Sanierungsrechtliche Genehmigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet muss eine Genehmigung u.a. beantragt werden für:
- Verkauf eines Grundstücks
- Mietverträge (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Eintragung einer Grundschuld
- Bestellung und Veräußerung Erbbaurechts
- Eintragung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
- Grundstücksteilung
Näheres dazu finden Sie im §144 Baugesetzbuch.
Sollten Sie dazu noch Fragen haben, rufen Sie gerne an.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie unter: stadtsanierung-celle.de