Sanierungsrechtliche Genehmigung


Leistungsbeschreibung


Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet muss eine Genehmigung u.a. beantragt werden für:

  • Verkauf eines Grundstücks
  • Mietverträge (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Eintragung einer Grundschuld
  • Bestellung und Veräußerung Erbbaurechts
  • Eintragung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
  • Grundstücksteilung

Näheres dazu finden Sie im §144 Baugesetzbuch.

Sollten Sie dazu noch Fragen haben, rufen Sie gerne an.

Was sollte ich noch wissen?


Weitere Informationen finden Sie unter: stadtsanierung-celle.de

Kontaktpersonen


  • Städtebauförderung