Kleine Lotterie


Für die kleineren, regional begrenzten Lotterien sind in Niedersachsen die jeweiligen Kommunen zuständig. Kleine Lotterien oder Ausspielungen, die nur innerhalb des Gebietes einer Gemeinde veranstaltet werden sollen, müssen lediglich einen Monat vor Beginn bei der Gemeinde und dem Finanzamt angezeigt werden. Einer Erlaubnis bedarf es in diesen Fällen nicht (§ 11 NGlüSpG).

Voraussetzungen


Die Unterlagen müssen mindestens einen Monat vor Ausspielung bei der Stadt Celle angezeigt sein.

Kontakt

  • Allgemeine Ordnung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Herr Urbschat