Kleine Lotterie
Kleine Lotterie
Textblöcke ein-/ausklappenFür die kleineren, regional begrenzten Lotterien sind in Niedersachsen die jeweiligen Kommunen zuständig. Kleine Lotterien oder Ausspielungen, die nur innerhalb des Gebietes einer Gemeinde veranstaltet werden sollen, müssen lediglich einen Monat vor Beginn bei der Gemeinde und dem Finanzamt angezeigt werden. Einer Erlaubnis bedarf es in diesen Fällen nicht (§ 11 NGlüSpG).
Voraussetzungen
Die Unterlagen müssen mindestens einen Monat vor Ausspielung bei der Stadt Celle angezeigt sein.
Links & Onlinedienste
Anzeige einer Lotterie oder Ausspielung
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