Strukturerhebungsbogen – Anzeige nach § 7 NuWG
Strukturerhebungsbogen – Anzeige nach § 7 NuWG
Textblöcke ein-/ausklappenWer den Betrieb eines Altenpflegeheims aufnehmen will, hat seine Absicht spätestens drei Monate vor der vorgesehenen Inbetriebnahme der Heimaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Übernahme eines bestehenden Heims ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzuzeigen.
Für die Anzeige von Pflegeheimen, Formen des betreuten Wohnens und ambulant betreuten Wohngemeinschaften für ältere, pflegebedürftige Menschen gemäß § 7 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) im Bereich des Stadtgebietes Celle verwenden Sie bitte den gemeinsamen Strukturerhebungsbogen der niedersächsischen Heimaufsichtsbehörden und der Verbände der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen unter Beifügung der dort geforderten Unterlagen.
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