Gewerberegisterauskunft
Gewerberegisterauskunft
Textblöcke ein-/ausklappenJeder der ein berechtigtes Interesse an einer Gewerbeauskunft nachweisen kann, erhält nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) auf Antrag eine schriftliche Auskunft aus dem Gewerberegister. Für nicht öffentlich Stellen ist diese Auskunft gebührenpflichtig.
Leistungsbeschreibung
Das Gewerberegister wird bei den Kommunen geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Kommune ihren Sitz haben.
Welche Gebühren fallen an?
nicht öffentliche Stellen = 14,50 €
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr