Gewerberegisterauskunft


Jeder der ein berechtigtes Interesse an einer Gewerbeauskunft nachweisen kann, erhält nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) auf Antrag eine schriftliche Auskunft aus dem Gewerberegister. Für nicht öffentlich Stellen ist diese Auskunft gebührenpflichtig. 

Leistungsbeschreibung


Das Gewerberegister wird bei den Kommunen geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Kommune ihren Sitz haben.

Welche Gebühren fallen an?


nicht öffentliche Stellen = 14,50 €

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr