Ambulante und teilstationäre Hilfe zur Pflege
Ambulante und teilstationäre Hilfe zur Pflege
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Sie umfasst ambulante und teilstationäre und stationäre Hilfen.
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege ergeben sich aus den §§ 61 - 64 i Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
- Leistungsberechtigte Personen
Pflegebedürftig und damit leistungsberechtigt sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und diese körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen nicht selbständig kompensieren können.
- Leistungsansprüche
Jeder Pflegebedürftige, der keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügt, seinen Bedarf eigenständig zu decken, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten. Die Leistungen der Hilfe zur Pflege sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger (zum Beispiel Pflegekassen, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
- Hilfsangebote
Im Rahmen der Pflege sind verschiedenste Hilfsangebote möglich. So unterschiedlich die Hilfsangebote sind, so vielfältig sind auch die Leistungen, die hierzu beantragt werden können. Nicht immer ist bei der Pflege eine dauerhafte Unterbringung in einer stationären Einrichtung notwendig. Häufig ist auch eine Versorgung in der eigenen Häuslichkeit durch eine Haushaltshilfe oder einen ambulanten Pflegedienst geeignet, um die Versorgung sicherzustellen. Wenn Sie noch unsicher sind, welche Hilfe Sie genau in Anspruch nehmen möchten, steht Ihnen der Senioren- und Pflegestützpunkt gerne für ein beratendes Gespräch zur Verfügung.
- Aufnahme in ein Pflegeheim
Die Zuständigkeit für stationäre Hilfe zur Pflege liegt beim Landkreis Celle. Sofern Sie Fragen zur kurzzeitigen oder langfristigen Aufnahme in einem Pflegeheim haben, wenden Sie sich bitte an den Landkreis Celle, Telefon 05141/916 0.