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Grundstücks- und Baustellenzufahrten, Information


Leistungsbeschreibung

  • Bei der Bearbeitung werden die verkehrlichen und bautechnischen Belange geprüft.
  • Bei einem Ortstermin mit dem zuständigen Straßenkontrolleur wird die Lage, die Breite und die Befestigung festgelegt. Die Genehmigung erfolgt schriftlich.
  • Grundstückszufahrten befinden sich in der Regel auf öffentlichem Verkehrsgrund. Die baulichen Maßnahmen zum Bau oder Änderung der Grundstückszufahrt sind in der Regel durch den Antragsteller bzw. ein von ihm beauftragten Fachbetrieb und auf seine Kosten durchzuführen. Das Material geht in das Eigentum der Stadt Celle über.
  • formloser Antrag mit Beschreibung und Begründung

Verwaltungsgebühren entsprechend Verwaltungsgebührensatzung z.Zt. in Höhe von 50,- €.

  • Bundesfernstraßengesetz
  • Niedersächsisches Straßengesetz
  • Baugesetzbuch, Bebauungspläne