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Bewohnerparkausweis, Erst- und Folgeausstellung


Leistungsbeschreibung

Jeder Bewohner kann für sein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für ein speziell ausgewiesenes Quartier. 

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein PKW-Einstellplatz / keine Garage vorhanden
  • Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
  • Personalausweis in Kopie (Vorder-und Rückseite) bzw. Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)  in Kopie (Vorderseite) oder Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • ggf. Erklärung zur dauerhaften Nutzung eines Kraftfahrzeugs, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter: eine entsprechende Vollmacht
  • bei Ausstellung in Folge: zusätzlich den bisherigen Bewohnerparkausweis im Original

Die Bearbeitungsgebühr für den Parkausweis beträgt 30,00 €.

Der Bewohnerparkausweis ist auf 1 Jahr ab Ausstellungsdatum befristet.

AG Kommunenredaktion