Bewohnerparkausweis, Erst- und Folgeausstellung
Bewohnerparkausweis, Erst- und Folgeausstellung
Textblöcke ein-/ausklappenJeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Leistungsbeschreibung
Jeder Bewohner kann für sein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für ein speziell ausgewiesenes Quartier.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein PKW-Einstellplatz / keine Garage vorhanden
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
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Personalausweis in Kopie (Vorder-und Rückseite) bzw. Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) in Kopie (Vorderseite) oder Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- ggf. Erklärung zur dauerhaften Nutzung eines Kraftfahrzeugs, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter: eine entsprechende Vollmacht
- bei Ausstellung in Folge: zusätzlich den bisherigen Bewohnerparkausweis im Original
Welche Gebühren fallen an?
Die Bearbeitungsgebühr für den Parkausweis beträgt 30,00 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bewohnerparkausweis ist auf 1 Jahr ab Ausstellungsdatum befristet.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
Links & Onlinedienste
Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
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