Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Leistungsbeschreibung
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
Verkaufswagen/Verkaufsstände
Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
Informationsstände
Werbeaufsteller/Werbetafeln
Tische/Stühle
Fahrradständer
Plakatierung
Welche Unterlagen werden benötigt?
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Celle und ist je nach Art der Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche unterschiedlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
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