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Briefwahl beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Erteilung des Wahlscheins kann digital, schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden.

Sie erhalten dann folgende Wahlunterlagen:

  • einen Wahlschein
  • einen amtlichen Stimmzettel
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag
  • einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl.

Celler Bürgerinnen und Bürger können Briefwahlunterlagen in den Briefwahlbüros der Stadt Celle beantragen. Die Unterlagen umfassen Kreistags-, Stadtrats,- und Ortsratswahlen sowie die Stimmzettel zur Oberbürgermeister- und Landratswahl.

Wenn Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme auch gleich vor Ort abgeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben? Dann darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

  • mindestens 16 Jahre alt sein, 
  • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde und
  • die erlangte Information zu Ihrer Stimmabgabe geheim halten.

Die Briefwahlbüros sind vom 21.08.26 - 11.09.26 geöffnet.

Alte Exerzierhalle

René-Leduc-Weg 1, 29221 Celle

 

Montag

08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag

08:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Samstag

08:00 Uhr - 13:00 Uhr

   
   

Altes Rathaus

Markt 14-16, 29221 Celle

 

Mittwoch

08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Samstag

08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg,
  • Sie sprechen persönlich vor und holen den Wahlschein ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.    
  • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie haben eine schriftliche Vollmacht. 
     

  • Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins unter Angabe persönlicher Daten: 
    • Name
    • Geburtsdatum
    • Anschrift
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
     

Es fallen keine Kosten an.

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. 

Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt haben. 

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Stadt Celle eingegangen sein.

Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten.

  • Einspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines