Kinderreisedokumente beantragen


Leistungsbeschreibung


Ab dem 1. Januar 2024 hat sich das Verfahren der Ausstellung von Reisedokumenten für Kinder geändert. Die bisher verwendeten Kinderreisepässe dürfen nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Pässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Stattdessen ist künftig für Kinder als Reisedokument - unabhängig vom Alter - die Ausstellung eines Personalausweises (für Reisen innerhalb der EU) oder eines regulären Reisepasses (für Reisen außerhalb der EU) zu beantragen. Das jeweilige Dokument ist maximal 6 Jahre gültig und kann im Bürgerbüro im Neuen Rathaus beantragt werden. Beide Dokumente werden zentral in der Bundesdruckerei in Berlin erzeugt werden und die Bearbeitungszeit kann ab Antragstellung einige Wochen in Anspruch nehmen. Deshalb sollte im Vorfeld rechtzeitig, am besten mehrere Wochen vor Reiseantritt, ein Termin im Bürgerbüro vereinbart werden. Das ist ganz unkompliziert online unter https://termin.celle.de möglich.

Nähere Informationen, ob das konkrete Reisezielland den noch gültigen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, sind auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes unter den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise) zu finden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Voraussetzungen


  • Anwesenheit des Kindes zur Identitätsprüfung
    • Kann das Kind nicht persönlich anwesend sein, wird nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt.
    • Spätestens bei der Ausgabe des Dokumentes muss eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
  • Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr für einen Personalausweis unter 24 Jahren: 22,80 Euro

Gebühr für einen Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 Euro

 

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und für Sport

Kontakt

  • Bürgerbüro

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Bürgerbüro