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Leistungsbeschreibung

Der Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der sich unter anderem mit der Reinigung und Kontrolle von Abgasanlagen, Feuerstätten, Rauchableitungen, Lüftungsanlagen und ähnlichem befasst und die Grenzwerte der Luftreinhaltung durch Ab- und Verbrennungsgase misst.
Das Tätigkeitsgebiet des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers reicht von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über die Durchführung von Feuerstättenschauen und anlassbezogener Überprüfungen sowie die Festlegung  der im konkreten Einzelfall  erforderlichen  Schornsteinfegerarbeiten (Feuerstättenbescheid) bis zur Überwachung der Erfüllung der Eigentümerverpflichtungen und Durchführung von Ersatzvornahmen auf Veranlassung der zuständigen Stelle.

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (bBSF) ist ein beliehener Unternehmer.

Dies bedeutet, dass er öffentlich-rechtliche Aufgaben im Rahmen der ihm durch die zuständige Behörde, also der Stadt Celle, übertragenden Befugnisse wahrnimmt.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben sind

  • Durchführung der Feuerstättenschauen zur Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit zweimal innerhalb von 7 Jahren
  • Erlass des Feuerstättenbescheides
  • vorläufige Sicherungsmaßnahmen bei Mängel
  • Überprüfung der Einhaltung von Eigentümerpflichten und Kehrbuchführung
  • Durchführung anlassbezogener Überprüfungen
  • Durchführung von Ersatzvornahmen
  • Abnahme von Heizungsanlagen bei Neuerrichtung, Änderung und Abbau sowie Ausstellungen der jeweiligen Bescheinigung

Da der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger verpflichtet ist, seine Aufgaben innerhalb des ihm übertragenen Kehrbezirks  zu erfüllen, können Sie ihn nach geltender Rechtslage bei den ihm übertragenden Aufgaben nicht frei wählen.

Kehrbezirke
Die Kehrbezirke werden zur Wahrnehmung der Betriebs- und Brandsicherheit, des Umweltschutzes, der Energieeinsparung sowie des Klimaschutzes eingerichtet, geändert und besetzt. Für jeden Kehrbezirk wird ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Celle liegen 9 Kehrbezirke.

Die Gebühren und Kosten werden vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf der Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung erhoben und sind vom Grundstückseigentümer bzw. von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen.

Weitere Aufgaben der Stadt Celle
  • Ausschreibung und Besetzung von Kehrbezirken
  • Überprüfung der Kehrbezirke hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verwaltung durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
  • Fachaufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, sofern nicht die Zuständigkeit des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gegeben ist
  • Durchführung von Zwangsmittelverfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Behebung von Unstimmigkeiten bei Gebühren und Kosten