Reisepass Beantragung
Reisepass Beantragung
Leistungsbeschreibung
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 bis 5 Werktagen abholbereit vor.
In Ihrem Reisepass wird der Wohnort vermerkt. Wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert, müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen. Da nur der Wohnort, nicht die genaue Anschrift eingetragen wird, ist dies nur erforderlich, wenn Sie in eine andere Gemeinde umziehen.
ACHTUNG: Ab dem 01.05.2025 dürfen grundsätzlich ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden, die von hierfür speziell zertifizierten Fotografen oder Aufnahmesystemen erstellt wurden. Zertifizierte Anbieter finden sie unter: https://alfo-passbild.com/
Im Laufe des kommenden Quartals wird ein entsprechendes Aufnahmesystem auch im Bürgerbüro der Stadt Celle zur Verfügung stehen. Bis zur Bereitstellung des Gerätes durch die Bundesdruckerei, längstens bis 31.07.2025, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen übergangsweise noch Papierlichtbilder akzeptiert werden.
Bitte erkundigen Sie sich über den aktuellen Sachstand im Zweifel kurzfristig vor Ihrem Termin beim Bürgerbüro unter 05141 12-3300.
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
- Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
- Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben und keine Unterschrift leisten.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Zuständige Stelle
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
- bei Kindern unter 18 Jahren:
- Sie sind sorgeberechtigt.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei Antrag für ein Kind unter 16 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
- bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 21,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 32,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung eines Express-Passes
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.
Rechtsgrundlage
Passgesetz (PassG)
Verordnung zur Durchführung des Passgesetz (PassV)
Bundesmeldegesetz (BMG)
Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
Was sollte ich noch wissen?
- Allgemeine Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts
- Reise- und Sicherheitshinweise über Ihr Reisezielstaat oder Transitstaat auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Alle wichtigen Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal
Bemerkungen
Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport