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Reisepass Beantragung


Leistungsbeschreibung

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.  

Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 bis 5 Werktagen abholbereit vor.

In Ihrem Reisepass wird der Wohnort vermerkt. Wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert, müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen. Da nur der Wohnort, nicht die genaue Anschrift eingetragen wird, ist dies nur erforderlich, wenn Sie in eine andere Gemeinde umziehen.

ACHTUNG: Ab dem 01.05.2025 dürfen grundsätzlich ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden, die von hierfür speziell zertifizierten Fotografen oder Aufnahmesystemen erstellt wurden. Zertifizierte Anbieter finden sie unter: https://alfo-passbild.com/

Im Laufe des kommenden Quartals wird ein entsprechendes Aufnahmesystem auch im Bürgerbüro der Stadt Celle zur Verfügung stehen. Bis zur Bereitstellung des Gerätes durch die Bundesdruckerei, längstens bis 31.07.2025, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen übergangsweise noch Papierlichtbilder akzeptiert werden.

Bitte erkundigen Sie sich über den aktuellen Sachstand im Zweifel kurzfristig vor Ihrem Termin beim Bürgerbüro unter 05141 12-3300.

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger  Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr: 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

Gebühr: 92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr: 21,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr: 32,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung eines Express-Passes

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

$model.fristDauer.dauer $model.fristDauer.einheit.code

Passgesetz (PassG)

Verordnung zur Durchführung des Passgesetz (PassV)

Bundesmeldegesetz (BMG)

Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport