BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Berufskraftfahrerqualifikation – Staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten


Leistungsbeschreibung

Ausbildungsstätten für die Qualifikation sind:

die Betriebe, die nach der von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt werden müssen, das können beispielsweise sein:

  • Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
  • Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zu einem vergleichbaren staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anbieten
  • Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb anbieten (staatlich anerkannte Ausbildungsstätten)
  • Sonstige Ausbildungsstätten
Gebühr: 51,50 EUR - 511,00 EUR

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung