Berufskraftfahrerqualifikation – Staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten


Leistungsbeschreibung


Ausbildungsstätten für die Qualifikation sind:

die Betriebe, die nach der von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt werden müssen, das können beispielsweise sein:

  • Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
  • Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zu einem vergleichbaren staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anbieten
  • Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb anbieten (staatlich anerkannte Ausbildungsstätten)
  • Sonstige Ausbildungsstätten

Welche Gebühren fallen an?


Welche Fristen muss ich beachten?


Es sind keine Fristen zu beachten.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Kontakt

  • Straßenverkehr

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Frau Lumma