Berufskraftfahrerqualifikation – Staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten
Leistungsbeschreibung
Ausbildungsstätten für die Qualifikation sind:
die Betriebe, die nach der von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt werden müssen, das können beispielsweise sein:
- Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
- Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zu einem vergleichbaren staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anbieten
- Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/-in oder Fachkraft im Fahrbetrieb anbieten (staatlich anerkannte Ausbildungsstätten)
- Sonstige Ausbildungsstätten
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 51,50 - 511,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
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