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Parkerleichterungen, schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, Gestattung


Leistungsbeschreibung

Sie wohnen in Celle und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"), Blinde (Merkzeichen "Bl") oder Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" oder "Bl" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der Stadt Celle zu beantragen.

Im Stadtgebiet von Celle stehen für Schwerbehinderte besonders gekennzeichnete Parkplätze zur Verfügung. Nur mit einer Parkberechtigung für Schwerbehinderte dürfen Sie auf diesen Parkplätzen Ihr Kraftfahrzeug abstellen.

Die Parkberechtigung ist nicht an das Kraftfahrzeug gebunden. Sie wird für die betreffende Person ausgestellt. 

Die Zuständigkeit liegt abhängig von Ihrem Wohnort entweder bei dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Celle, oder bei der Straßenverkehrsabteilung der Stadt Celle.

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, ist dieser im Original wieder zurückzureichen.

Es fallen keine Gebühren an.

Der Parkausweis wird in der Regel zeitnah zugesandt.

Die Antragstellung kann schriftlich oder online erfolgen.

Häufig meinen Schwerbehinderte, dass sie mit dem Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes (rot-grün) auf den Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte parken dürfen. Das ist aber ein Irrtum.

Um diese Parkplätze nutzen zu dürfen, benötigt man einen Parkausweis für Schwerbehinderte (blau). Erst dieser Parkausweis erlaubt das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen und erteilt dazu noch weitere Rechte im Straßenverkehr.

So dürfen z.B. eingeschränkte Haltverbote oder gebührenpflichtige Parkplätze ohne Entrichtung der Gebühr benutzt werden.

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Das Auslegen einer Kopie des Ausweises ist verboten und hat ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung zur Folge.