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Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn


  • Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn
  • Nachbarn, deren Belange eine Baumaßnahme berühren kann, dürfen die Bauvorlagen bei der zuständigen Stelle einsehen.
  • Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Leistungsbeschreibung

Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben.

So können Nachbarn, die Bauvorlagen, die deren Belange berühren bei der zuständigen Stelle einsehen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Widersprüche sind innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden zu erheben.

Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)

63.2 - technische Bauordnung

In der Broschüre "Tipps für Nachbarn", herausgegeben vom niedersächsischen Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zu Regelungen in Bezug auf den Grenzabstand zum Nachbargrundstück.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz