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Reisepass Beantragung Express


  • persönlicher Antrag für Reisepässe im Express-Bestellverfahren
  • verkürzte Lieferzeit zur Behörde von 3 Werktagen
  • wenn auch das zu lang ist, kann der vorläufige Reisepass sofort ausgestellt werden
  • auch für Kinder möglich

Leistungsbeschreibung

Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage, bis er bei der inländischen Behörde abholbereit vorliegt. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag. 

Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Produktion beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer.

Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen.

Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

ACHTUNG: Ab dem 01.05.2025 dürfen grundsätzlich ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden, die von hierfür speziell zertifizierten Fotografen oder Aufnahmesystemen erstellt wurden. Zertifizierte Anbieter finden sie unter: https://alfo-passbild.com/

Im Laufe des kommenden Quartals wird ein entsprechendes Aufnahmesystem auch im Bürgerbüro der Stadt Celle zur Verfügung stehen. Bis zur Bereitstellung des Gerätes durch die Bundesdruckerei, längstens bis 31.07.2025, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen übergangsweise noch Papierlichtbilder akzeptiert werden.

Bitte erkundigen Sie sich über den aktuellen Sachstand im Zweifel kurzfristig vor Ihrem Termin beim Bürgerbüro unter 05141 12-3300.

  • Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen.
    • in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie werden benachrichtigt, wenn Sie Ihren Express-Reisepass abholen können.
  • Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
  • Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • ein gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel:
    • Ihr alter Reisepass
    • vorläufiger Reisepass, Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis
  • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie beispielsweise:
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Gebühr: 69,50 EUR
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
Gebühr: 102,00 EUR
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
Gebühr: 22,00 EUR
Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten

Geltungsdauer: 6 JAHR
Für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 JAHR
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

3 WERKTAG
Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport