Meldepflicht
Meldepflicht
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle an- bzw. abmelden. Wer im Inland umzieht, braucht sich nicht abzumelden.
Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland inne, ist eine davon die Hauptwohnung, alle übrigen sind Nebenwohnungen. Welche Wohnung Hauptwohnung ist, bestimmt sich grundsätzlich danach, wo Sie sich überwiegend aufhalten.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Bei einer An- bzw. Ummeldung muss auch die Adressangabe im Personalausweis geändert werden. Hierbei wird die neue Adresse sowohl sichtbar auf dem Dokument angebracht als auch auf dem elektronischen Chip geändert. Dies erfolgt in der Regel direkt im Rahmen des Termins für die An- bzw. Ummeldung.
JETZT NEU: Ab dem 05.05.2025 können Sie Ihre An- oder Ummeldung schnell und bequem von zu Hause aus durchführen – mit dem neuen Online-Dienst „Elektronische Wohnsitzanmeldung“. Hierfür benötigen Sie:
- einen Personalausweis oder eine eID-Card mit aktivierter Online-Ausweis-Funktion
- ein BundID-Konto sowie die Ausweis2-App auf Ihrem Smartphone oder Tablet
- eine ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung
Einen ersten Überblick zum neuen Online-Dienst finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=e3GdBiUJa08
Für Fragen rund um die elektronische Wohnsitzanmeldung steht Ihnen das Bürgerbüro der Stadt Celle selbstverständlich gern zur Verfügung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Identitätsnachweis (in der Regel Personalausweis)
- Personenstandsurkunden
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle anmelden.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)