BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Wahlvorschlag einreichen (Kommunalwahlen 2026)


Leistungsbeschreibung

Am 13. September 2026 finden in Celle die allgemeinen Neuwahlen mehrerer kommunaler Gremien sowie die Direktwahlen zum Oberbürgermeister der Stadt Celle sowie zum Landrat des Landkreises Celle statt. Für diese Wahlen können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Art. 21 GG, Wählergruppen oder Einzelpersonen eingereicht werden.

Möchten Sie einen Wahlvorschlag für die Kreistagswahl oder Landratswahl einreichen, so wenden Sie sich bitte für Auskünfte und die Ausgabe von Unterlagen an die Kreiswahlleitung des Landkreises Celle.

Wahlvorschläge für die Stadtratswahl, die Ortsratswahlen sowie die Direktwahl zum Oberbürgermeister sind bei der Gemeindewahlleitung der Stadt Celle einzureichen.

Die Einreichung des Wahlvorschlages muss persönlich im Original, handschriftlich unterzeichnet, vollständig und wahlrechtskonform bis spätestens zum 20. Juli 2026, 18 Uhr erfolgen. ACHTUNG: Für Direktwahlen wird die Frist ggf. noch im Rahmen einer laufenden Wahlrechtskonform um einige Wochen vorgezogen. Eine entsprechende Information wird unverzüglich nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens veröffentlicht.

Hierbei sind die geltenden Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG), der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) sowie des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

Einen ersten Überblick bieten die unter dieser Dienstleistung verlinkte Präsentation sowie der Leitfaden der Landeswahlleitung für Wahlvorschlagsträger.

Die für die Einreichung eines Wahlvorschlages benötigten Vordrucke gemäß NKWO in der derzeitigen Fassung finden Sie ebenfalls untenstehend als ausfüllbare pdf-Dokumente zum Download.

Für die Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung (Anlage 8/10 NKWO) melden Sie sich bitte beim Wahlbüro der Stadt Celle.

Sofern für Ihren Wahlvorschlag die Sammlung von Unterstützungsunterschriften erforderlich ist, erhalten Sie die entsprechenden Formblätter ebenfalls direkt beim Wahlbüro. An Parteien und Wählergruppen können diese erst ausgehändigt werden, wenn die Aufstellungsversammlung erfolgt ist. Dies ist schriftlich zu versichern. 

Für weitere Fragen steht Ihnen das Wahlbüro der Stadt Celle jederzeit gern unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.