Märkte und Feste


Märkte und Feste in Ihrer Stadt oder Gemeinde sind zentrale Bestandteile des gemeinschaftlichen öffentlichen Lebens. Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die Voraussetzungen der §§ 64656667 oder 68 erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen. Die Festsetzung ist schriftlich zu beantragen.

Leistungsbeschreibung


Märkte und Feste in Ihrer Stadt oder Gemeinde sind zentrale Bestandteile des gemeinschaftlichen öffentlichen Lebens.

An wen muss ich mich wenden?


An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Kontakt

  • Allgemeine Ordnung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Frau Handke
  • Sachbearbeiter/-in Frau Gibbs