Bauaufsicht
Bauaufsicht
Textblöcke ein-/ausklappenAls Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Stadt Celle für den Vollzug der Baugesetze (z.B. Baugesetzbuch BauGB, Niedersächsische Bauordnung NBauO) zuständig. In diesem Zusammenhang ist die Stadt Celle für die Überprüfung und Genehmigung von Baugesuchen, die Überwachung aller Bauvorhaben im Stadtgebiet, die Bearbeitung von Baulasten, die Widerspruchsbearbeitung und das bauaufsichtliche Einschreiten zuständig.
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
- Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
- Prüfen von Sonderbauten
- Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
- Prüfen der Rettungswege
- Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
- Bauüberwachung, Bauabnahmen
- ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:
- Abbruchanzeige
- Baugenehmigung: Erteilung
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Dokumente
Anträge / Formulare
Amt/Fachbereich
63.2 - technische Bauordnung
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung