Veranstaltung, 30. Geburtstag, Anzeige
Veranstaltung, 30. Geburtstag, Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wer die Feier eines 30. Geburtstages am Alten Rathaus plant, muss diese in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Feier schriftlich anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Verantwortlicher
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anzeige fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist: 2 Wochen
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)