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Veranstaltung, 30. Geburtstag, Anzeige


Leistungsbeschreibung

Wer die Feier eines 30. Geburtstages am Alten Rathaus plant, muss diese in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Feier schriftlich anzeigen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Verantwortlicher

Für die Anzeige fallen keine Kosten an. 

Anzeigefrist: 2 Wochen
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)